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Lohn-&Gehaltsabrechnung
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einen Partner für Bereich Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung?
Sind Sie mit Ihrem jetzigen Dienstleister unzufrieden, möchten Kosten sparen oder stehen in der Neugründung Ihres Unternehmen?
Kontaktieren Sie uns und wir sprechen miteinander. Die PersonalServicePlus GmbH übernimmt Ihren kompletten Bereich der Lohn-/Gehaltsabrechnung und Sie können Ihren Fokus auf Ihre Kernkompetenz setzen.
Unsere Leistungen umfasst auch die Bereiche BAULOHN sowie ÖFFENTLICHER DIENST.
Sie melden uns die Zahlen und wir wandeln das zum Ergebnis, welches Sie voll überzeugen wird.
Leistungsumfang
- Bewegungsdatenerfassung
- Bearbeitung von Fehlzeiten wie: Krankheit, Kur, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Wehrdienst und Urlaub- Nettoentgeltfindung auf Basis der Bewegungsdaten
- Realisierung von VWL-Verträgen, betrieblicher Altersvorsorge, Pfändungen und Lohnvorschüssen- Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages, der Kirchensteuer, der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Vorbereitung der Überweisungen der Nettoentgelte sowie der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Erstellung der Verdienstnachweise und der Gesamtabrechnungslisten (z.B. Lohnjournal, LSt.-Anmeldung, Krankenkassenlisten, Lohnartenliste, uvm)
- Übernahme der Abwicklung von Lohnfortzahlungsanträgen nach dem AAG-Gesetz (Erstattung oder Verrechnung)
- Erstellen einer Buchungsliste (auch elektronisch an viele Softwaresysteme z.B Datev, Addison, KHK, Diamant, Wago-Curadata, SBS-Rewe, Zimmermann)
- Erstellung eines Datenträgers (z.B. DTAUS) für Onlinebankingsystem der Arbeitnehmer-/Arbeitgeberzahlungen
- Erstellung der DEÜV-Meldungen an die Versicherungsträger (monatliche und Jahresmeldungen)
- Versicherungsrechtliche Beurteilung und Festlegung des Versicherungsstatus aller Arbeitnehmertypen
- Führung der Lohnkonten aller Mitarbeiter
- elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise und SV-Meldungen an die Krankenkassen mit der Software dakota.ag der ITSG
- elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer an die Finanzämter im Rahmen von Elster II
- elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an die Finanzämter
- Einarbeitung gesetzlicher Änderungen
Ihnen fehlt hier etwas? Wir finden für alles eine Lösung.